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Italiens neue Transparenz?

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Die EU-Weinmarktreform sollte zu mehr Transparenz für die weinkaufenden Verbraucher Europas führen. Na ja, wie das halt mit so idealen Zielen ist - oftmals geht der Schuss nach hinten los. 



Italien wird ab dem 1. Januar 2012 die bisherigen Bezeichnungen für Qualitätsweine DOC und DOCG offiziell nicht mehr führen und stattdessen auf die neue Bezeichnung DOP setzen. Aus der Landwein-Bezeichnung IGT wird ein Wein mit geschützter geografischer Bezeichnung Angabe (IGP). 



Es war schon immer etwas schwierig, bestehende Begriffe durch neue zu ersetzen, daher hat die EU in ihrer Weinmarktreform vom 1. August 2009 den einzelnen Ländern erlaubt, neben den neuen Weinbezeichnungen parallel die alten Bezeichnungen weiter zu führen. 

Auch Italien macht von dieser Möglichkeit Gebrauch, und gestattet den Winzern/Weinproduzenten weiterhin die alten Bezeichnungen oder die neuen Bezeichnungen auf den Etiketten zu führen. Transparenz sieht anders aus - Punkt.

































Zur Verdeutlichung



Italien alt




Italien neu







  • DOC
    Denominazione Di Origine Controllata  (teilweise auch mit der Bezeichnung Superiore )

  • DOCG
    Denominazione Di Origine Controllata E Garantita 




  • DOP
    Denominazione di Origine Protetta








  • IGT




  • IGP

    Wein mit geschützten geographischen Angaben







EU-Etikettierungsregeln: Augen auf beim Weinkauf

Die EU machte es möglich: auch Billigweine dürfen seit dem 1. August 2009 ganz offiziell mit der Angabe von Rebsorten und Jahrgang auf dem Etikett werben. Das erscheint auf den ersten Blick nicht schlecht, so erkennt auch der Weinlaie stets, was sich in der Flasche befindet. Allerdings unabhängig von der tatsächlichen Qualität des Inhalts. Primärer Zweck der Neuregelung aus Brüssel war es scheinbar, die Unterscheidung von billigen Tafel und teureren Qualitätsweinen zu Fall zu bringen. Dieses erhofft man sich durch die scheinbare Vereinfachung des Etiketten-Rechts : Etiketten sollten transparenter und übersichtlicher werden. Während es bislang die Unterscheidung von Qualitäts- Land- und Tafelweinen gab, so gelten nun folgende Bezeichnungen:




  • Wein geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.) (Trauben müssen zu 100% aus dem angegebenen Herkunftsgebiet stammen)

  • Wein mit geschützten geographischen Angaben (g. g. A.) (Trauben müssen nur zu 85% aus dem angegebenen Herkunftsgebiet stammen)

  • Wein ohne engere Herkunftsbezeichnung


Nur frage ich mich, warum die Unterscheidung von Tafel- und Qualitätsweinen fallen musste? Was wird für den Verbraucher wirklich klarer? Schließlich suggeriert die nun zulässige Angabe einer Rebsorte wie Merlot bereits einen scheinbar hochwertigen Wein, auch wenn es dabei dennoch um einen einfachsten Tafelwein handelt.

Bei einem Blick (Juli 2011) in die Regale der großen Weinhandelshäuser, der Fachabteilungen der Kaufhäuser und auch bei den Discountern fiel mir auf, dass auf den meisten Etiketten noch immer die alten (und weiterhin parallel erlaubten) Qualitätsbezeichnungen prangen. Außer bei den Tafelweinen, die nutzen das neue EU-Recht natürlich komplett zu ihren Gunsten aus. Für uns Konsumenten wurde somit nicht mehr Transparenz geschaffen. Stattdessen muss ganz genau auf das Etikett geschaut werden, um die Spreu vom Weizen zu trennen, bzw. genussversprechende Weine von ausdrucksloser Massenplörre.
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